

EuGH soll sich mit Ausbau von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten befassen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Frage zu Schnellladesäulen an Autobahnraststätten vorgelegt. Wie das deutsche Gericht am Freitag mitteilte, will es wissen, ob die Konzessionsverträge über die Bewirtschaftung von Raststätten und Tankstellen an Bundesautobahnen einfach um das Schnellladen ergänzt werden können - oder ob eine vorherige Ausschreibung notwendig ist.
Das Oberlandesgericht ist mit einer Beschwerde von Unternehmen befasst, die gegen die Erweiterung der Konzessionsverträge ohne vorherige EU-weite Ausschreibung vorgehen. Bis zur Entscheidung des EuGH wird das Verfahren in Düsseldorf ausgesetzt. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende.
D.Adrovic--LiLuX