
Urteil: Züchter aus Sachsen darf wegen Tierschutzmängeln keine Pferde mehr halten
Ein Pferdezüchter aus Sachsen darf wegen gravierender Tierschutzmängel keine Esel oder Pferde mehr halten. Angesichts einer jahrelangen Vorgeschichte bestünden keine Zweifel, dass es schwere Mängel bei der Haltung gegeben habe, teilte das Verwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag mit. Der Landwirt scheiterte damit gerichtlich gegen das Verbot des Landkreises Leipzig. (Az.: 3 L 544/24)