
EU-Gericht: Zurückweisung der Beschwerde von polnischer Spedition ist nichtig
Bei der Beschwerde eines polnischen Unternehmens muss die EU-Kommission genau prüfen, ob Rechtsstaatsprobleme in Polen dazu führen könnten, dass Rechte der Firma verletzt werden. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg erklärte am Mittwoch die Zurückweisung einer Beschwerde für nichtig, weil die Kommission nicht genau genug vorgegangen sei. Beschwert hatte sich die Spedition Sped-Pro, die beim staatlich kontrollierten Logistikunternehmen PKP Cargo den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vermutet. (Az. T-791/19)