
Caterer muss bei wegen Corona abgesagter Hochzeit Anzahlung voll zurückzahlen
Hat ein Paar seine vor der Pandemie geplante Hochzeitsfeier wegen Corona abgesagt, muss der Caterer laut einem Urteil eine bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe zurückzahlen. Das Brautpaar dürfe in diesem Fall von dem Vertrag zurücktreten, entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal laut Mitteilung vom Donnerstag. Zur Begründung hieß es, die Pandemie und ihre Folgen seien bei Vertragsabschluss Anfang 2020 nicht vorhersehbar gewesen. (Az. 8 O 198/21)