
Gutachten: Sturz auf Bordtreppe ohne Grund begründet keine Haftung der Airline
Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stellt ein Sturz beim Aussteigen aus dem Flugzeug ohne erkennbaren Grund keinen Unfall dar, für den die Fluglinie haften müsste. Das gelte, wenn die Bordtreppe nicht schadhaft oder rutschig gewesen und auch nichts anderes Ungewöhnliches passiert sei, argumentierte Generalanwalt Nicholas Emiliou am Donnerstag in seinen Schlussanträgen in Luxemburg. Der EuGH behandelt die Klage einer Passagierin von Austrian Airlines vor einem österreichischen Gericht. (Az. C-589/20)