
Gericht in Niedersachsen hebt Straßensperrung wegen wandernder Kröten auf
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat eine dreimonatige zeitweise Straßensperrung zum Schutz wandernder Kröten im niedersächsischen Bad Iburg per Eilentscheid aufhoben. Die behördliche Anordnung sei "unverhältnismäßig und unbestimmt", entschied das Gericht nach Angaben vom Freitag in einem von einem Anlieger angestrengten Verfahren. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist möglich. (Az. 1 B 10/25)